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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der SARGET GmbH gegenüber Kunden ab dem 01.03.2022 gegenwärtig und zukünftig. Mittels Abgabe einer Bestellung wird Inhalt und Geltung dieser AGB durch den Kunden anerkannt. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht als Vertragsbestandteil. Sämtliche Abweichungen, sowie Änderungen müssen von beiden Parteien im Vorhinein vereinbart und akzeptiert werden und bedürfen die Schriftform als Bestätigung.
§2. Vertragsabschluss
Durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung seitens der SARGET GmbH kommt der Vertrag mit den jeweils einzeln vereinbarten Zahlungs- und Lieferungen zustande. Aufgrund der Auftrags-erteilung gelten diese Bedingungen als anerkannt und sind für Lieferant und Besteller verbindlich. Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen Unternehmen und dem SARGET GmbH zustande, private Einzelpersonen werden nicht bedient.
Die Darstellung unseres Sortiments auf der Webseite, in gedruckter Form oder in sonstigen Medien, stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Nachdem der Kunde eine Bestellung an SARGET GmbH in schriftlicher Form oder durch den Verkaufsvertreter von SARGET GmbH abgibt, stellt diese ein verbindliches Angebot dar, wobei die SARGET GmbH sich das Recht der freien Entscheidung vorbehält, dieses Angebot zu den genannten Konditionen anzunehmen oder abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung verpflichtet sich die SARGET GmbH den Kunden über diese Entscheidung innerhalb von 3 Werkstagen zu informieren.
§3. Preise
Preise verstehen sich ab einer Bestellmenge von 5 Särgen frei Haus geliefert. Bei Bestellungs-mengen abweichend vom Standard, die Zusatzkosten an Verpackungsmaterial und Vorarbeiten erfordern, kann die SARGET GmbH eine entsprechende Zusatzzahlung zur Deckung der Unkosten verlangen. Sämtliche Preise sind in der Währung Euro (€) ausgewiesen und stellen Endpreise dar. Skonto, Rabatte und Nachlässe werden nicht gewährt, es sei denn, über diese wurde im Vorhinein verhandelt und vereinbart, durch beide Parteien akzeptiert und in Schriftform festgehalten.
§4. Zahlung
Generell verlangt SARGET GmbH eine Anzahlung von 50% des gesamten Kaufpreises bei der Bestellung, die kann gegen Rechnung entweder bar beim Verkaufsvertreter oder durch die Überweisung an:
BANK: ERSTE BANK der Oesterreichischen Sparkassen AG
IBAN: AT612011184550730200 beglichen werden. Ja nach Bestellmenge und Lieferzeit können davon abweichende Vereinbarungen bezüglich An- und Teilzahlungen getroffen werden, diese müssen aber von beiden Seiten bestätigt und schriftlich festgehalten werden. Der restliche Teil des gesamten Kaufpreises ist am Tag der Zustellung gegen Rechnung entweder durch Banküberweisung oder durch Barzahlung an den LKW-Fahrer von der SARGET GmbH fällig.
§5. Lieferung
Die Lieferungen erfolgen generell, falls nicht anders vereinbart unabgeladen, frei Bordsteinkante. Die Lieferfrist beginnt erst nach endgültiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Lieferbelange und nach Erhalt aller für die Ausführung erforderlichen Unterlagen zu laufen. Terminangaben seitens der Lieferanten sind freibleibend. Durch die Überschreitung der Lieferzeit werden keinerlei Schadenersatzansprüche des Käufers berechtigt.
§6. Gewährleistung
Die Ware muss bei Übernahme unverzüglich auf Vollständigkeit und Mangelhaftigkeit untersucht werden und etwaige Schäden müssen auf dem Lieferschein vermerkt sein, spätere Reklamation-en werden ansonsten nicht anerkannt. Die Gewährleistungspflicht der SARGET GmbH beschränkt sich ausschließlich auf den Ersatz nachweislich schadhafter oder untauglicher Waren unter gleichzeitiger kostenloser Rückstellung der bemängelten Ware. Anstelle des Ersatzes oder Rücknahme der bemängelten Waren kann SARGET GmbH nach freier Wahl eine angemessene Preisminderung geltend machen.
Alle übrigen Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, insbesondere auch jeder Anspruch auf Schadenersatz für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden, mit der Ausnahme des Vorliegens grober Fahrlässigkeit seitens der SARGET GmbH und ihrer Mitarbeiter. Reklamationen eines bereits verwendeten, verlegten oder sonst verarbeiteten Materials oder eines Gegenstandes werden auf keinen Fall anerkannt. Voraussetzung für die Gewährleistungs-verpflichtung der SARGET GmbH ist eine pünktliche Erfüllung aller vom Käufer übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlungspflicht, wobei ein Zurückhalten von Zahlungen mit der Begründung unserer Gewährleistungspflicht als ausgeschlossen gilt. Im Falle eines Zahlungsverzuges entfällt jeder Gewährleistungsanspruch.
§7. Produkthaftung
Unsere Produkthaftpflicht setzt voraus, dass alle von uns bekannt gegebenen Informationen über die Behandlung des Kaufgegenstandes genauestens beachtet werden und eine Verwendung des Kaufgegenstandes nur zum ausdrücklich ausbedungenen oder von uns erwarteten Zweck erfolgt. Ausgeschlossen ist unsere Haftpflicht nach Produkthaftpflichtbestimmungen für Sachschäden, soweit diese nicht ein Verbraucher erleidet, weiters jede gegen uns aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftpflicht. Des Weiteren ausgeschlossen ist auch jeder gegen uns gerichtete Regressanspruch im Zusammenhang mit Haftpflichten unserer Abnehmer, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Soweit sich aus Garantiezusagen für fremde Erzeugnisse, insbesondere ausländische Erzeugnisse über die vorgeschriebenen Gewährleistungs- oder Produkthaftpflichtansprüche hinaus weitere Ansprüche ergeben sollten, sind wir berechtigt, diese durch das Anbieten einer Abtretung unserer gegen unsere Vorlieferanten bzw. Hersteller zustehenden diesbezüglichen Ansprüche vollständig zu erfüllen. Mit der Abtretung verbundener Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
§8. Eigentumsvorbehalt und Zahlungsverzug

Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentumsrecht an den von uns gelieferten Waren vor. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, hat uns der Käufer bei allen Eingriffen von anderen Gläubigern, insbesondere Pfändungen, sofort schriftlich Mitteilung zu machen und selbst auf seine Kosten alle zur Abwehr solcher Eingriffe notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Sind die Kosten der Abwehr solcher Gläubigereingriffe, insbesondere die Kosten von Exszindierungsprozessen bei diesen Gläubigern nicht einbringlich, so trifft den Käufer die Pflicht zur Schadloshaltung. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und die bei der Hereinbringung unserer Forderungen anlaufenden Kosten, auch vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnkosten eines Anwaltsbüros, zu verlangen.§9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Standort des Betriebes. Verkäufer im Außendienst sind nur gegen Vorlage einer Inkassovollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Gerichtsstand für alle Klagen des Auftraggebers ist das Bezirksgericht Wien. Gerichtsstand des Auftragnehmers ist das Bezirksgericht Wien. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
§10. Rücktrittsrecht und Stornogebühr
Bei einem Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 24 Stunden fallen keine Kosten an. Danach ist eine Stornogebühr von 20% des Auftragswertes durch den Auftraggeber zu entrichten. Die Geltendmachung der allfällig darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche bleibt auch in diesem Fall vorbehalten.
§11. Urheberrecht
Das Kopieren oder die Verwendung von Fotos, Texten und Grafiken ist ausschließlich durch eine schriftliche Einverständniserklärung der Geschäftsführung von SARGET GmbH zulässig und erlaubt. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung werden gerichtliche Schritte auf Unterlassung und Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
§12. Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich bis auf Rückzug oder Änderung. Der Kunde kann sich jeweils über die geltende Fassung der AGB auf unserer Webseite informieren.
§13. Salvatorische Klausel
Sollten Einzelbestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.